Sicher ist es den meisten bekannt, dass es seit Anfang 2011 für Kinder von Wohngeld-, Kinderzuschlags- oder SGB II-Empfängern Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt.
Es werden die Aufwendungen für Schulausflüge (auch Ausflüge im Kindergarten) übernommen (in voller Höhe!!),
10 Euro monatl. als Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Freizeiten etc. bezahlt und auch die Kosten für benötigte Nachhilfe oder ggf. auch die Aufwendungen für Schülerbeförderung.

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