Für wen ist der Urlaubszuschuss gedacht? Für Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens ein Kind haben, für das sie Kindergeld beziehen und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht über­schreitet. Eine Information des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

pdf Information zu den Familienferien

www.familienerholung.bayern.de

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